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   VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064   

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VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064 (https://dejure.org/2021,36211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2021 - 14 B 19.1064 (https://dejure.org/2021,36211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 14 B 19.1064 (https://dejure.org/2021,36211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPolHfV § 14; SGB V § 40
    Heilfürsorge (hier: Hochgebirgsklinik Davos) für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPolHfV § 14; SGB V § 40
    Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei; kein Anspruch auf pneumologische Rehabilitation gerade in der Hochgebirgsklinik Davos mangels wissenschaftlicher Evidenz für Vorteile einer pneumologischen Rehabilitation im Hochgebirge gegenüber solchen in ...

  • rechtsportal.de

    BPolHfV § 14; SGB V § 40
    Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei; kein Anspruch auf pneumologische Rehabilitation gerade in der Hochgebirgsklinik Davos mangels wissenschaftlicher Evidenz für Vorteile einer pneumologischen Rehabilitation im Hochgebirge gegenüber solchen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Der gerichtliche Gutachtensauftrag sei ohne nachvollziehbaren Grund (und entgegen BSG, U.v. 7.5.2019 - B 2 U 25/17 R - BSGE 128, 78 Rn. 25-31) vom ursprünglich beauftragten Gutachter an eine beliebige nachgeordnete Ärztin abgegeben worden, ohne dass der Gutachter eigenverantwortlich geprüft habe.

    Unabhängig davon ist zu sehen, dass sich der dem von der Klagepartei erwähnten Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Mai 2019 - B 2 U 25/17 R - (BSGE 128, 78) zugrundeliegende Fall in mehrfacher Hinsicht von der vorliegenden Konstellation unterscheidet.

    Zum einen ging es dort schon nicht um ein im gerichtlichen, sondern um ein im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten (BSG, U.v. 7.5.2019 a.a.O. Rn. 3, 14).

    Zum anderen stand dort (anders als vorliegend) die speziell für das gesetzliche Unfallversicherungsrecht vorgesehene Gutachterbenennungspflicht der Verwaltung und das damit korrespondierende Auswahlrecht des Versicherten (§ 200 Abs. 2 Halbs. 1 SGB VII) im Raum (BSG, U.v. 7.5.2019 a.a.O. Rn. 16).

    Unabhängig davon war das Bundessozialgericht sogar für die (hier nicht vorliegende) Konstellation des Sozialgeheimnisses (§ 67 SGB X i.V.m. § 35 SGB I) davon ausgegangen, dass für die Weitergabe personenbezogener Daten keine Übermittlungsbefugnis erforderlich gewesen wäre, wenn Weisungsbefugnisse des Gutachters gegenüber einem von ihm beauftragten datenverarbeitenden Mitarbeiter bestanden hätten (BSG, U.v. 7.5.2019 a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 25.07.1994 - 8 B 56.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Die Mitwirkung geeigneter Hilfspersonen findet ihre Grenzen darin, dass in jedem Fall die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen uneingeschränkt gewahrt bleiben muss (BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Ob es dazu ausnahmsweise ausreicht, dass dem Sachverständigen durch die Lektüre des von einem zuverlässigen und geschulten Mitarbeiter verfassten schriftlichen Gutachtens die darin wiedergegebenen für die Begutachtung wesentlichen Umstände vermittelt werden oder ob es - wie in aller Regel, insbesondere bei einem aufgrund eingehender klinischer Untersuchungen erstellten medizinischen Gutachten - einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf, hängt vom jeweiligen Sachgebiet der zu beurteilenden Frage sowie den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt tatrichterlicher Überprüfung (BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Im Ausgangspunkt geht allerdings auch der Senat davon aus, dass es in aller Regel bei einem aufgrund eingehender klinischer Untersuchung erstellten medizinischen Gutachten einer eigenen Kontrolluntersuchung und Urteilsbildung des Sachverständigen bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3).

    Der Fall liegt wegen dieser Besonderheit auch nicht so, dass eine für das Ergebnis zentrale persönliche Untersuchung vom Gutachter seinen Mitarbeitern überlassen worden wäre (vgl. dazu kritisch etwa Nr. 4.2 der von der Klagepartei betonten Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung, AWMF-Registernummer 094/001; siehe auch BVerwG, B.v. 25.7.1994 - 8 B 56.94 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Bei Zweifeln ist der angegriffene Gutachter hierzu anzuhören (BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 vierter Leitsatz; OLG Frankfurt a.M., U.v. 8.5.2007 - 8 U 138/06 - juris Rn. 17).

    Ungeachtet der stets erforderlichen Einzelfallprüfung dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter nur bei Vorbereitung und Abfassung "unter der Verantwortung" des Gutachters tätig werden, während sie zur "Erläuterung" in der Verhandlung nicht befugt sind (BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 dritter Leitsatz).

    Seitens des Gutachters genügt ein bloßer Vermerk "einverstanden" nicht (BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 zweiter Leitsatz; BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - NJW 1985, 1422).

  • BSG, 18.09.2019 - B 5 R 308/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Die nachträgliche richterliche Genehmigung einer unzulässigen Übertragung des Gutachtensauftrags kommt regelmäßig nicht in Betracht (BSG, B.v. 18.9.2019 - B 5 R 308/18 B - BeckRS 2019, 26184 Rn. 7).

    Die uneingeschränkte persönliche Verantwortung wird übernommen durch die Unterschrift mit dem sinngemäßen Zusatz, die Arbeit des qualifizierten Mitarbeiters selbst nachvollzogen und sich zu eigen gemacht zu haben und aufgrund eigener Überzeugung und Urteilsbildung einverstanden zu sein (BSG, B.v. 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - NZS 2005, 444 Rn. 3; B.v. 18.9.2019 - B 5 R 308/18 B - BeckRS 2019, 26184 Rn. 6).

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 29/83

    Medizinischer Gutachter - Anderer Arzt - Volle Verantwortung - Gutachten -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Wenn ein beauftragter Gutachter ein Gutachten durch einen anderen Arzt anfertigen lässt, muss er "eindeutig die volle Verantwortung" übernehmen (BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - NJW 1985, 1422; BVerwG, B.v. 24.11.2015 - 2 B 37.15 - juris Rn. 5; OLG Dresden, U.v. 10.11.2020 - 4 U 255/20 - NJW-RR 2021, 318 Rn. 19).

    Seitens des Gutachters genügt ein bloßer Vermerk "einverstanden" nicht (BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 zweiter Leitsatz; BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - NJW 1985, 1422).

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Die uneingeschränkte persönliche Verantwortung wird übernommen durch die Unterschrift mit dem sinngemäßen Zusatz, die Arbeit des qualifizierten Mitarbeiters selbst nachvollzogen und sich zu eigen gemacht zu haben und aufgrund eigener Überzeugung und Urteilsbildung einverstanden zu sein (BSG, B.v. 15.7.2004 - B 9 V 24/03 B - NZS 2005, 444 Rn. 3; B.v. 18.9.2019 - B 5 R 308/18 B - BeckRS 2019, 26184 Rn. 6).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Die Klage bleibt auch erfolglos, soweit im Hauptantrag angesichts des nicht bestehenden Vornahmeanspruchs (siehe oben) als minus eine Verpflichtung zur ermessensfehlerfreien Entscheidung begehrt ist (vgl. den klägerischen Schriftsatz vom 15.4.2020 S. 2 unter 1.; vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2004 - 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263/275 f.).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 B 37.15

    Hilfspersonaleinsatz bei Erstellung eines Sachverständigengutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Wenn ein beauftragter Gutachter ein Gutachten durch einen anderen Arzt anfertigen lässt, muss er "eindeutig die volle Verantwortung" übernehmen (BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - NJW 1985, 1422; BVerwG, B.v. 24.11.2015 - 2 B 37.15 - juris Rn. 5; OLG Dresden, U.v. 10.11.2020 - 4 U 255/20 - NJW-RR 2021, 318 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 8 U 138/06

    Beweisaufnahme: Delegationsbefugnis eines medizinischen gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Bei Zweifeln ist der angegriffene Gutachter hierzu anzuhören (BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 vierter Leitsatz; OLG Frankfurt a.M., U.v. 8.5.2007 - 8 U 138/06 - juris Rn. 17).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 255/20
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 14 B 19.1064
    Wenn ein beauftragter Gutachter ein Gutachten durch einen anderen Arzt anfertigen lässt, muss er "eindeutig die volle Verantwortung" übernehmen (BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 29/83 - NJW 1985, 1422; BVerwG, B.v. 24.11.2015 - 2 B 37.15 - juris Rn. 5; OLG Dresden, U.v. 10.11.2020 - 4 U 255/20 - NJW-RR 2021, 318 Rn. 19).
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